Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vida Libre

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Bitte füllen Sie vor Ankunft unseren Fragebogen und unsere Anmeldung auf der Webseite aus.

Mit der Überweisung der Anzahlung sind Sie verbindlich angemeldet. Die Anzahlung von € 1.500,- wird nicht rückerstattet.

Sollten Sie innerhalb von drei Wochen vor Ihrem reservierten Ankunftstermin stornieren, ist der Preis der ersten Woche zu entrichten. Ebenso sind – falls von uns gebucht – die Flugkosten zu erstatten.

Spätestens in den ersten Tagen Ihres Aufenthaltes ist die Gesamtsumme für Ihren Aufenthalt bei Vida Libre zu entrichten. Dies gilt ebenso bei NIchtantreten Ihres Aufenthaltes ohne vorherige Stornierung per Email.

Sollten Sie aus gravierenden Gründen (Unfall, Krankenhausaufenthalt, sowie Krankheit oder Tod eines Familienmitgliedes) Ihren Aufenthalt nicht rechtzeitig antreten können, wird nur die Anzahlung einbehalten.

Ein entsprechendes Attest muss uns zeitnah innerhalb von fünf Tagen zugesandt werden.

Weitere erfolgte Zahlungen werden auf Ihren Aufenthalt innerhalb von drei Monaten angerechnet.

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Selbstzahler.

Für Unfälle in unserem Haus haben wir eine Unfallversicherung. Wir raten Ihnen dennoch, eine Auslandsunfallversicherung abzuschließen.

Bei während Ihres Aufenthaltes auftretenden Erkrankungen, die einen Krankenhausaufenthalt erforderlich machen, haften Sie selbst bzw. Ihre Krankenversicherung. Bei Erkrankungen, bei denen eine ambulante Versorgung ausreicht, besteht die Möglichkeit, Sie von unserem Arzt zu versorgen. Die Kosten hierfür und für hierfür notwendige Medikamente werden von Ihnen bzw. Ihrem Krankenversicherer getragen. Wir empfehlen daher, für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.

Alle Kosten, die nicht auf unserer Preisseite aufgelistet werden, (z.B. zusätzliche Massagen) werden von Ihnen selbst getragen und fallen somit zusätzlich an.

Erfüllungsort ist Palma de Mallorca. Es kommt Deutsches Recht zur Anwendung.

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine wirksame gesetzliche Regelung, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.


Weitere rechtliche Links:

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